Registered Persons (10)
in Küsnacht, of Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bubikon, of Madiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Saint-Légier-La Chiésaz, of Saint-Légier-La Chiésaz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ehrendingen, of Boswil
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rümlang, of Rümlang
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Däniken, of Oberuzwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (9)
until 31.03.2026
until 31.03.2026
Bauckhage Marcel
Resigned
in Rapperswil-Jona, of Rapperswil-Jona
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Pauritsch Wolfgang
Resigned
in Winterthur, of Opfikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Ryser Matthias Stephan
Resigned
in Schwerzenbach, of Uster
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Marty Arnold
Resigned
in Arni, of Rothenthurm
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Wüst Walter
Resigned
in Andwil, of Sirnach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Forster Patrik
Resigned
in Rheinau, of Zürich und Birwinken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Huber Michèle
Resigned
in Wallisellen, of Wallisellen
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifter- bzw- Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützung in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.