Registered Persons (10)
in Hünibach (Hilterfingen), of Zürich
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Antoni (Tafers), of Trub
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meisterschwanden, of Disentis/Mustér
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Fischenthal, of Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Nyon, of Rapperswil (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Chapelle (Glâne), of Hauterive (FR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schüpfheim, of Schüpfheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederscherli (Köniz), of Grossaffoltern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (4)
Sigrist Christoph
Resigned
in Uttigen, of Sigriswil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.01.2026
Gerber Thomas
Resigned
in Mont-Tramelan, of Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.09.2022
Nadenbousch Werner
Resigned
in Hettiswil b. Hindelbank (Krauchthal), of Val-de-Ruz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.12.2021
Bapst Jean-Bernhard
Resigned
in Cormagens (La Sonnaz), of La Roche
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 28.12.2016
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Mitglieder der fenaco Genossenschaft (nachfolgend „LANDI" genannt) und mit ihnen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrats können auch Unternehmungen, die mit der LANDl finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.