Registered Persons (8)
in Küsnacht, of Küsnacht (ZH) und Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht, of Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht, of Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüti, of Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (10)
Arber Christian
Resigned
in Baden, of Birmensdorf (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 31.03.2026
Schubiger Susanna
Resigned
in Küsnacht, of Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Rasper Bernard
Resigned
in Wädenswil, of Estavayer
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 31.03.2026
Enzler Martin
Resigned
in Uetikon am See, of Zumikon
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 31.03.2026
Schneider Martin
Resigned
in Küsnacht, of Arni (BE)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Gross Leemann Ursula
Resigned
in Küsnacht ZH, of Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Thalmann Seraina
Resigned
in Meilen, of Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Bachmann Patrick
Resigned
in Richterswil, of Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 31.03.2026
Ernst Markus
Resigned
in Zürich, of Küsnacht ZH
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Bachmann Patrick
Resigned
in Haslen GL (Glarus Süd), of Entlebuch
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Behördenmitglieder der Politischen Gemeinde Küsnacht (nachfolgend Gemeinde) und andere Personen, welche öffentliche Funktionen ausüben, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Pensionskasse können sich anschliessen: wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Gemeinde verbundene Arbeitgeber; andere Gemeinden; weitere Arbeitgeber, welche Aufgaben von öffentlichem Interesse ausüben. Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.