CHE-109.929.049
Pensionskasse der SR Technics Switzerland
Registered Persons (12)
in Zürich, of Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Nürensdorf, of Opfikon
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (12)
until 01.04.2026
until 01.04.2026
until 01.04.2026
until 01.04.2026
Demenga Arsène
Resigned
in Winkel, of Morges
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.04.2026
Schläfli Benno
Resigned
in Wangen-Brüttisellen, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.04.2026
Düllmann Matthias
Resigned
in Zürich, of Stäfa
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.04.2026
Graber Sven
Resigned
in Winterthur, of Huttwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.04.2026
until 01.04.2026
until 01.04.2026
Lenz Jean-Marc
Resigned
in Nürensdorf, of Biglen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.04.2026
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen anschliessen, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.