CHE-109.732.162

Pensionskasse der Pentapharm AG in Liquidation

Basic Information

CHE-109.732.162
c/o Etienne Petitpierre
Gerbergasse 1
4001 Basel
📍 Map ↗
Stift
Updated: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Registered Persons (6)

in Schliengen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schopfheim
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
in Reinach, of Büsserach
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
in Willisau, of Schötz
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
ohne Zeichnungsberechtigung
in Brugg
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Büren an der Aare, of Büren an der Aare
Präsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (5)

Sütterlin Simon Resigned
in Wollbach, of Binningen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.07.2025
in Veyrier, of Genève
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.07.2025
Ritschl Amélie Resigned
in Frick, of Reigoldswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 05.04.2023
Plüss Daniel Resigned
in Laufen, of Densbüren
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 10.10.2019
Carlucci Antonio Resigned
in Brugg, of Brugg
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Purpose

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag mit der Pentapharm AG (CHE-206.038.019) geschlossen haben, sowie ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.

Auditor

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