Registered Persons (7)
in Berneck, of Rebstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bertschikon (Gossau ZH), of Basel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (11)
until 28.08.2025
Rohrer Heinz
Resigned
in Rehetobel, of Affoltern am Albis
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.08.2025
until 15.01.2025
Liner Thomas
Resigned
in Jona (Rapperswil-Jona), of Andwil SG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 15.01.2025
Terreni Carmen
Resigned
in Hitzkirch, of Gurtnellen und Schongau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 13.02.2024
Stoffel David
Resigned
in Visperterminen, of Visperterminen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.01.2023
until 07.07.2022
Büttiker Roger
Resigned
in Wangen bei Olten, of Pfaffnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 07.07.2022
Diener Manuel
Resigned
in Schönholzerswilen, of Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 24.02.2021
Chinni Nicola
Resigned
in Sementina, of Glarus
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 15.08.2019
Weber Esther
Resigned
in Tobel (Tobel-Tägerschen), of Amden
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 15.08.2019
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod für die Arbeitnehmer sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen derjenigen Gesellschaften, welche in der D&A Gruppe (Debrunner und Acifer Gesellschaften) zusammengefasst sind und sich der Stiftung angeschlossen haben, sofern diese Arbeitnehmer nicht bereits zum selben Zweck bei einer anderen Pensionskasse der D&A Gruppe versichert sind. Daneben können der Stiftung mit der D&A Gruppe wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen angeschlossen werden. Der Anschluss einzelner Gruppengesellschaften bzw. einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussbvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.