Registered Persons (3)
in Rheinfelden, of Gossau (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dornach, of Obergoms
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (5)
Hermann Maya
Resigned
in Rheinfelden, of Binningen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 09.01.2025
Martin Laura
Resigned
in Ettingen, of Ettingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 25.08.2021
until 25.08.2021
Binggeli Eveline
Resigned
in Büsserach, of Rüschegg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 02.12.2020
Meister Flavio
Resigned
in Ettingen, of Matzendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.08.2020
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ursprünglichen Stifterfirma, der Grosspeter AG, Muttenz, und der AIL Holding, Muttenz, bzw. je mit diesen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögenslage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zu Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.