Registered Persons (5)
in Zug, of Zug
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schenkon, of Meilen
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (12)
Hofstetter Dr. iur. Josef
Resigned
in Nottwil, of Doppleschwand
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
Jelmoni Luca
Resigned
in Oberkirch, of Brissago
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
until 11.04.2024
until 02.02.2024
until 02.02.2024
until 01.11.2023
Moser Blanc Barbara
Resigned
in Rheinfelden, of Röthenbach im Emmental
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.11.2023
Werfeli Martin
Resigned
in Brittnau, of Bottenwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.11.2023
Hanselmann Heidi
Resigned
in Walenstadt, of Sennwald
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 01.11.2023
Frei Heinz
Resigned
in Oberbipp, of Niederbipp und Etziken
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.06.2023
Bietenhard Sonja
Resigned
in Bern, of Trachselwald
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.06.2023
until 03.08.2020
Purpose
Die gemeinnützige Gesellschaft bezweckt - als Teil eines ganzheitlichen Versorgungsnetzwerkes für querschnittgelähmte Personen - im Interesse der Allgemeinheit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, lebenslangen Versorgung der Menschen mit angeborener oder erworbener traumatischer resp. krankheitsbedingter Querschnittlähmung. Zu diesem Zweck erbringt sie eine individuelle, fachkompetente, umfassende und lebenslange Beratung, Begleitung, Schulung und Instruktion von Betroffenen und deren Angehörigen sowie von Institutionen, welche mit Fragen der Pflege von Betroffenen konfrontiert sind. Sie fördert die Selbständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen sowie die Prävention vor Komplikationen. Die Gesellschaft strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Querschnittzentren, Kliniken, Heimen, Spitexdiensten, Pflegeinstitutionen, Hausarztpersonen, Versicherern, Fach- und Betreuungspersonen sowie dem direkten Umfeld der Betroffenen an. Die Gesellschaft kann für die ortsnahe Versorgung Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.