Registered Persons (7)
in Grenchen, of Trachselwald
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (13)
Gomes dos Santos Edson
Resigned
in Bern, of Fraubrunnen
Mitglied des Verwaltungsrates / Mitglied der Geschäftsleitung
Einzelunterschrift
until 13.02.2026
until 13.02.2026
Leuenberger Stefan
Resigned
in Selzach, of Trachselwald
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.08.2025
until 08.05.2025
until 08.05.2025
until 19.02.2025
until 20.11.2024
Björklund Per Fredrik Magnus
Resigned
in Stockholm
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 20.11.2024
Haunschild Michael
Resigned
in Hinterkappelen (Wohlen bei Bern)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 09.04.2024
until 07.09.2023
until 07.09.2023
Hofer Dreier Ruth
Resigned
in Rüti b. Lyssach (Rüti bei Lyssach), of Thörigen
Kollektivunterschrift zu zweien
until 27.04.2023
Hofer Claude
Resigned
in Fraubrunnen, of Strengelbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 21.02.2022
Purpose
Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet wie Webhosting, Mailhosting, Domainregistrationen, Serverhosting, VOIP Services und weitere ähnliche Angebote. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich direkten oder indirekten Gesellschaftern der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese direkten oder indirekten Gesellschafter der Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt sind, Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren, mit solchen Dritten Cash Pooling-Verträge abschliessen und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art bestellen und Garantien abgeben, in jedem Fall ob gegen Entgelt oder nicht und auch wenn diese Rechtsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse der Dritten liegen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke im In- und Ausland erwerben und veräussern, welche im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 als nicht bewilligungspflichtig gelten. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern.