Registered Persons (9)
in Frauenfeld, of Winterthur
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Staad SG (Thal), of Saint-Cergue
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uitikon Waldegg (Uitikon), of Basel
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Liebefeld (Köniz), of Arbon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bolligen, of St. Gallen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Unterägeri, of Oberägeri
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (5)
Schlaak Dr. Wolfgang
Resigned
in Halstenbek
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Kubik Prof. Dr. Rahel-Antonia
Resigned
in Zürich, of Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 09.10.2025
Cahen Dr. Alain Michel
Resigned
in Uitikon Waldegg (Uitikon), of Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.06.2024
Faller Andreas Thomas
Resigned
in Bottmingen, of Basel und Itingen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.06.2024
Cahen Alain M.
Resigned
in Uitikon Waldegg (Uitikon), of Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedwelcher Art in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeit ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten und verkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Die Gesellschaft kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Aktionäre berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von cash-Pooling-Vereinbarungen (inkl. Zero Balancing), und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jeglicher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und/oder unter Eingehung von Klumpenrisiken.