CHE-266.868.792
Karli Baugeschäft GmbH in Liquidation
Registered Persons (1)
in Bern
Gesellschafterin und Geschäftsführerin / Liquidatorin
Einzelunterschrift
Purpose
Ausführung von Bauarbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen im administrativen und technischen Bereich. Kann Liegenschaften, Lizenzen, Patente und andere Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben und verwerten, alle anderen Geschäfte eingehen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.
SOGC Publications
29.06.2026
#2f4d8891-0383-471b-8067-259aa75709b4
Mutation
Mutation Karli Baugeschäft GmbH in Liquidation, Zuchwil
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Karli Baugeschäft GmbH in Liquidation
bei Karli Bauberatung GmbH
Schwalbenweg 27
4528 Zuchwil
bei Karli Bauberatung GmbH
Schwalbenweg 27
4528 Zuchwil
Karli Baugeschäft GmbH in Liquidation, in Zuchwil, CHE-266.868.792, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 77 vom 23.04.2026, Publ. 1006632851). Mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Bucheggberg-Wasseramt, in Solothurn, vom 28.05.2026 wurde gemäss Art. 731b OR über die bereits aufgelöste Gesellschaft ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 3751 vom 24.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 77, Datum: 23.04.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn
26.06.2026
#f9d117ac-9f3b-469a-aa9e-96a5d48d3234
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Karli Baugeschäft GmbH in Liquidation
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 20.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt hat mit Entscheid vom 28. Mai 2026 bezüglich der genannten Gesellschaft die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckbarkeitserklärung mit Wirkung ab 20. Juni 2026.