Registered Persons (3)
in Gstaad (Saanen), of Saanen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
in Freienbach, of Saanen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
Former registered persons (2)
Jatzkowski Frederik Leonidas
Resigned
in Freiburg i.B.
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 17.06.2020
until 17.06.2020
Purpose
Erbringen und Vermitteln von Informatik-Dienstleistungen aller Art, insbesondere Beratung, Support und Schulung, einrichten und betreiben von Netzwerken und Datenbanken, Entwickeln von und Handel mit Hard- und Software. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherungsgeschäfte einschliesslich Garantien, Pfandbestellungen, Bürgschaften und Sicherungsübereignungen für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen, auch wenn diese in deren ausschliesslichem Interesse liegen.
SOGC Publications
04.06.2026
#a8cc812c-8e96-4e97-b77d-d7dfc4eb4348
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Inteligon GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 19.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Mit Urteil des Bezirksgerichts Meilen vom 29.4.2026, in Rechtskraft erwachsen am 19.05.2026
Anfragen und Korrespondenz sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten:
Konkursamt Riesbach-Zürich
vertreten durch Mobile Equipe Konkurs
Postfach
8036 Zürich
MobileEquipe@notariate-zh.ch
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