CHE-416.629.358

immoprona ag in Liquidation

Basic Information

CHE-416.629.358
Messikommerstrasse 37
8620 Wetzikon ZH
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
100'000.00 CHF
Updated: 30.08.2026 07:31 · Zefix ↗

Registered Persons (0)

No registered persons found.

Former registered persons (4)

Gmür Werner Resigned
in Weesen, of Amden
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 07.02.2025
Mulaku Safet Resigned
in Schafisheim
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 07.02.2025
in Wallisellen, of Bern
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 07.02.2025
Murtezi Aferdita Resigned
in Wangen-Brüttisellen, of Wangen-Brüttisellen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 07.02.2025

Purpose

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen Immobilien, im In- und Ausland. Sie erbringt Baudienstleistungen jeglicher Art im Sinne eine Generalbauunternehmung. Sie kann Solaranlagen kaufen, verkaufen und montieren. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die bestimmt und geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.

SOGC Publications

14.08.2026 #2688c693-3f3d-49f0-b269-12f5b4fe718b
KK04
Kollokationsplan und Inventar immoprona ag in Liquidation Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 03.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 24.08.2026

Konkursamt Wetzikon
Bahnhofstrasse 156
8620 Wetzikon ZH
18.06.2026 #fa3bfafd-b53c-44cf-91b5-d8d0bfae0aee
Mutation
Mutation immoprona ag in Liquidation, Wetzikon (ZH) Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
immoprona ag in Liquidation
Messikommerstrasse 37
8620 Wetzikon ZH

immoprona ag in Liquidation, in Wetzikon (ZH), CHE-416.629.358, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2025, Publ. 1006250247). Mit Urteil vom 12.06.2026 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Hinwil die Wiedereröffnung des Konkurses und das summarische Konkursverfahren mit Wirkung ab dem 12.06.2026 angeordnet.

Tagesregister-Nr. 28362 vom 15.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 26, Datum: 07.02.2025

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich
16.06.2026 #00957650-64e9-4179-8ba5-870528fabbdf
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf immoprona ag in Liquidation Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum des Auflösungsentscheids: 07.10.2024

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