Registered Persons (12)
in Yverdon-les-Bains, of Chavannes-le-Chêne
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brütten, of Werthenstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schinznach, of Veltheim (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederrohrdorf, of Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brütten, of Dagmersellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (8)
until 04.03.2026
Vogt Rafaela
Resigned
in Hünenberg, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.12.2024
until 20.09.2024
Wagner Katrin
Resigned
in Suhr, of Walliswil bei Wangen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
until 20.09.2024
until 08.03.2023
until 08.03.2023
Vogt Rafaela
Resigned
in Zürich, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.07.2022
Lapadula Alessio
Resigned
in Regensdorf, of Zürich
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.12.2021
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzliche Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigen fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.