CHE-113.304.651

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Basic Information

CHE-113.304.651
Laubisrütistrasse 28
8712 Stäfa
📍 Map ↗
Stift
Updated: 20.05.2026 23:06 · Zefix ↗

Registered Persons (5)

in Dübendorf, of Genève
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Cham
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Morschach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, of Reiden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (11)

Möhle Nike Resigned
in Zürich, of Wettswil am Albis
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Pianzola Joëlle Resigned
in Zürich, of Brig-Glis
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
in Meilen, of Coldrerio
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Fond Christophe Resigned
in Arth
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
in Singapore
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
in München
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
in Meilen, of Castel San Pietro
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Sweat Apryl Resigned
in Knoxville
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Koch Dawn Resigned
in Breckenridge
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Kaldowski Arnd Resigned
in Unterägeri
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 16.02.2026
Eckhardt Beate Resigned
in Zürich, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Purpose

Die Stiftung bezweckt: a) weltweit Aufklärung zum Thema Hören bzw. Hörverlust zu leisten und so zur Prävention von Hörschädigungen und zu einem verbesserten Umgang mit Hörverlust beizutragen. b) durch Technologie und finanzielle Unterstützung Gruppen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen zu fördern, die sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Hörgeschädigten und deren Umfeld sowie die Prävention von Hörschädigungen einzusetzen. Die finanziell unterstützten Institutionen müssen mit den von der Stiftung erhaltenen Mittel im Sinne des Schweizer Steuerrechts gemeinnützig tätig bzw. steuerbefreit sein. c) ausgewählte Personen mit Hörproblemen sowie deren Umfeld zu unterstützen. d) wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte zu gesundem und beeinträchtigtem Hören sowie zum Umgang mit und zur Auswirkung von Hörproblemen zu fördern. e) allgemein im Interesse der weiteren Entwicklung und des Wohls von Menschen mit Hörproblemen tätig zu sein, insbesondere sowie die Integration von Hörbehinderten in die Welt der Hörenden sowie das Verständnis der Gesellschaft über die Bedeutung von gutem Hören zu fördern als auch der Diskriminierung von Hörbehinderten in der Gesellschaft entgegenzutreten. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zwecks unternehmerische Fördermodelle gemäss Praxishinweis vom 1. Februar 2024 zu Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit (Zürcher Steuerbuch Nr. 61.1) einsetzen.

Auditor

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