Registered Persons (15)
in Pully, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wohlen bei Bern, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Winterthur, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Winterthur, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, of Waldenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Muri bei Bern, of Urnäsch
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Winterthur
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (3)
Martz Augustin Johann
Resigned
in Winterthur, of Riehen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 27.03.2026
Kündig Annette
Resigned
in Wädenswil, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 27.03.2026
Diener Hans Jörg
Resigned
in Henggart, of Maur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 27.03.2026
Purpose
Die Stiftung bezweckt, das kulturelle Wirken des Sammlerehepaares Arthur und Hedy Hahnloser-Bühler in Erinnerung zu halten und damit im Zusammenhang stehende Werke und Dokumente zu konservieren und einem interessierten Publikum zugänglich zu machen. Sie stellt Werke und Dokumente Museen, vorzugsweise in Winterthur, leihweise zur Verfügung, sofern diese geeignete Räumlichkeiten aufweisen und Gewähr für eine dem Stiftungszweck gemässe Betreuung bieten. Die näheren Bedingungen werden in Verträgen zwischen Stiftung und Museen festgelegt. Die Stiftung übernimmt Werke und Dokumente aus den ehemaligen Kunstsammlungen Hahnloser zu Eigentum oder zur Betreuung und Verwaltung. Nicht ausgestellte Werke können den Nachkommen des Sammlerehepaares und zur Belebung dessen Wohnhauses zur Flora, Winterthur, ausgeliehen werden. Die Stiftung kann Beiträge an den Unterhalt und an die Sicherung von Werken der ehemaligen Kunstsammlung A. u. H. Hahnloser-Bühler ausrichten, soweit diese Werke dauernd oder zeitweise öffentlich gezeigt werden. Die Stiftung kann Beiträge an Unterhalt und bauliche Anpassungen von Gebäude und Garten der Villa Flora leisten, sofern ihr Kunstgut dort ausgestellt wird. Sie kann auch Beiträge an den Ausstellungsaufwand ausrichten.