Registered Persons (5)
in Dübendorf
Geschäftsführer / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberwil, of Haute-Ajoie
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberwil, of Kriens
Mitglied des Verwaltungsrates / Geschäftsführer / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (11)
until 28.11.2025
Vogt Stefan
Resigned
in Oberrohrdorf, of Hergiswil NW
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
Cabrera Bernal William Gerardo
Resigned
in Feusisberg, of Carouge (GE)
Geschäftsführer / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
Sauter Bernhard
Resigned
in Metzingen
Geschäftsführer / Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
until 28.11.2025
Wagen Martin
Resigned
in Maur, of Zollikon
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 28.11.2025
Grüninger Jules Albert
Resigned
in Wolfhalden, of Glarus Nord
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
until 28.11.2025
Broger Christian
Resigned
in Zürich, of Dübendorf
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
Stärker Hubert Wilhelm
Resigned
in Augsburg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 28.11.2025
Purpose
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Beratung, Werbung, Vertrieb, Lizenzierung, Handel und/oder Herstellung von Verbindungselementen, Rohrverbindungselementen, Rohrverbindungswerkzeugen sowie weitere damit zusammenhängende Produkte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft tätigt unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts Geschäfte, die zur Verfolgung ihres Zweckes geeignet scheinen.