CHE-109.428.391

Global Trade Solutions AG in Liquidation

Basic Information

CHE-109.428.391
Gewerbestrasse 19
6314 Unterägeri
📍 Map ↗
Ltd – Limited company
100'000.00 CHF
Updated: 23.05.2026 00:43 · Zefix ↗

Registered Persons (2)

in Unterägeri
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Panama City
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Former registered persons (5)

Raz Amit Resigned
in Modin
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
until 14.11.2019
Treger Eitan Resigned
in Shoham
Direktor
ohne Zeichnungsberechtigung
until 14.11.2019
in Unterägeri, of Oberbüren
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 20.02.2019
Mahler Christoph Resigned
in Wädenswil, of Menznau
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 31.10.2018
Pichugin Dmytro Resigned
in Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
until 21.12.2016

Purpose

Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Vermögens- und Anlageberatung, Finanz- und Organisationsplanung, Management- und Family-Office-Dienstleistungen, Besorgung von administrativen Arbeiten aller Art und Erbringen von unterstützenden Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen Finanz- und Vermögensberatung sowie Übernahme von Mandaten in diesen Bereichen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

SOGC Publications

20.08.2026 #91c9625f-e345-4e4d-9da3-008acf58833a
KK04
Kollokationsplan und Inventar Global Trade Solutions AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 09.09.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 30.08.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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