CHE-315.583.569
Genossenschaft GenerationenWohnenSeeberg
Registered Persons (8)
in Riedtwil (Seeberg), of Eggiwil
Mitglied der Verwaltung und Rechnungsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kernenried, of Etziken
Mitglied und Sekretärin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Seeberg, of Seeberg
Vizepräsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (5)
Stampfli Fabienne
Resigned
in Grasswil (Seeberg), of Etziken
Mitglied und Sekretärin der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 22.10.2024
Koller Armin
Resigned
in Seeberg, of Grossdietwil
Präsident der Verwaltung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 22.10.2024
Hammerschlag Peter
Resigned
in Seeberg, of Lotzwil
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 21.06.2023
until 21.06.2023
Roth Beatrice
Resigned
in Seeberg, of Murgenthal
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
until 21.06.2023
Purpose
Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen in der Gemeinde Seeberg zu vermitteln und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen. Hauptsächlich erstellt und vermietet die Genossenschaft Wohnungen zu tragbaren finanziellen Bedingungen an ihre Mitglieder. Sie kann zu diesem Zweck Grundstücke, Baurechte und Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern. Sie kann ferner einzelne wenige Wohnungen im Stockwerkeigentum an Mitglieder verkaufen, diese fallen jedoch nicht unter die Gemeinnützigkeit. Stockwerkeinheiten, die vermietet sind, dürfen nicht verkauft werden. Der Preis für die Stockwerkeinheiten richtet sich nach dem Markt, muss aber mindestens den Analgekosten entsprechen. An den Mehrfamilienhäusern der Genossenschaft wird Stockwerkeigentum begründet, Die einzelnen Stockwerkeinheiten werden den Mitgliedern aufgrund eines Mietvertrages zur Nutzung überlassen oder zu Stockwerkeigentum übertragen. Freiwerdende Wohnungen werden in erster Linie aufgrund eines Mietvertrages abgegeben. Für den Verkauf im Stockwerkeigentum müssen die Voraussetzungen gemäss Art. 4 Satz 4 vorliegen. Über den Abschluss eines Mietvertrages entscheidet die Verwaltung. Den Verkauf einer vermietbaren Stockwerkeinheit der Genossenschaft beschliesst die Generalversammlung. Beim Verkauf von Wohnungen oder Grundstücken sorgt die Genossenschaft dafür, dass die Erwerber keine Spekulationsgeschäfte vornehmen können. Zu diesem Zweck kann sie Vorkaufs-, Kauf- und Mitspracherechte vorbehalten. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmungen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.