Registered Persons (1)
Purpose
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Autowerkstatt, den Handel mit Fahrzeugen sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SOGC Publications
21.07.2026
#9ec49d38-3c0c-4158-bccb-015521665fb8
Mutation
Mutation Garagegold GmbH, Neuheim, neu Garagegold GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Garagegold GmbH in Liquidation
(Garagegold Sàrl en liquidation) (Garagegold Sagl in liquidazione) (Garagegold LLC in liquidation)
Sarbachstrasse 1
6345 Neuheim
(Garagegold Sàrl en liquidation) (Garagegold Sagl in liquidazione) (Garagegold LLC in liquidation)
Sarbachstrasse 1
6345 Neuheim
Garagegold GmbH, in Neuheim, CHE-397.252.185, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 196 vom 08.10.2021, Publ. 1005308250). Firma neu: Garagegold GmbH in Liquidation. Uebersetzungen der Firma neu: (Garagegold Sàrl en liquidation) (Garagegold Sagl in liquidazione) (Garagegold LLC in liquidation). Mit Entscheid vom 14.07.2026, 09.15 Uhr, hat der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug über die Gesellschaft den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Tagesregister-Nr. 14116 vom 16.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 196, Datum: 08.10.2021
Kontaktstelle: Handelsregister- und Konkursamt des Kantons Zug
16.07.2026
#4e2fb337-1c73-4ec2-a4ec-e4c40ef6daa3
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Garagegold GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 14.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.