Registered Persons (6)
in Wiesendangen, of Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Triesen, of Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Triesen, of Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (8)
Stegemann Christian
Resigned
in Niederglatt, of Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 02.07.2025
Böni Michael
Resigned
in Wettingen, of Amden
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 05.04.2024
Tobler Marcel
Resigned
in Wettingen, of Zumikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.09.2023
Böni Michael
Resigned
in Baden, of Amden
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.09.2023
until 21.07.2021
until 21.07.2021
Brose Detlef
Resigned
in Birmenstorf
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 03.03.2021
Aumüller Christian
Resigned
in Baden, of Bern
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Design, Entwicklung, Lizenzierung, Handel, Betrieb und Wartung von Spiele- und Entertainmentsoftware sowie die Erbringung aller damit verbundener Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie Beteiligungen erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke sowie Patent-, Marken-, Urheber-, Design- und alle übrigen Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen jeglicher Art für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und/oder in Anspruch nehmen und insbesondere Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte (einschliesslich Garantien oder Bürgschaften) für oder mit direkten oder indirekten Mutter-, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften eingehen, selbst wenn solche Finanzierungen, Darlehens- oder Sicherungsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse dieser Mutter-, Tochter- und anderen verbundenen Gesellschaften liegen. Die Gesellschaft kann alle weiteren Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt zusammenhängen.