CHE-105.325.622
Falken Box Fulmine GmbH in Liquidation
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Purpose
Betrieb von Restaurants, Take-Away und Party-Service sowie Ausführung von Hauslieferdiensten und Produktion von Tiefkühlpizzas; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SOGC Publications
16.07.2026
#1a5737ae-eebc-4d94-b3cc-91c044df089d
Mutation
Mutation Falken Box Fulmine GmbH, Birr, neu Falken Box Fulmine GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Falken Box Fulmine GmbH in Liquidation
Zentralstrasse 7
5242 Birr
Zentralstrasse 7
5242 Birr
Falken Box Fulmine GmbH, in Birr, CHE-105.325.622, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2011, S.0, Publ. 6404938). Firma neu: Falken Box Fulmine GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Brugg vom 09.07.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.07.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 10223 vom 13.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 216, Datum: 07.11.2011
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
13.07.2026
#3fcc4a00-3f8c-428c-aff6-beac4569cc24
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Falken Box Fulmine GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 09.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./FL
Vormals: Aram Schuhservice GmbH, Im Geerig 33, 5507 Mellingen