CHE-475.427.548

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS

Basic Information

CHE-475.427.548
Lindenweg 50
3084 Wabern
📍 Map ↗
IOR
Updated: 21.05.2026 21:50 · Zefix ↗

Registered Persons (12)

in Neuchâtel, of Küttigen
Kollektivprokura
in Belp, of Lutry
Direktor
Kollektivunterschrift zu zweien
in Coppet, of Ittigen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kehrsatz, of Locarno
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wabern (Köniz), of Zeneggen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gattikon (Thalwil), of Thalwil
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Marly, of Schänis
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Genève, of Genève
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Lutry
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Münsingen, of Trub
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, of Gränichen
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Stäfa, of Ebnat-Kappel
Präsident des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung

Former registered persons (4)

in Perroy, of La Chaux-de-Fonds
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
Kaiser Anton Resigned
in Bülach, of Gams
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
in Bassersdorf, of Oberentfelden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
in Richterswil, of Richterswil
Präsident des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024

Purpose

Das Institut stellt international anerkannte Masseinheiten mit der erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung. Es vergleicht die Normale in zweckmässigen zeitlichen Abständen mit denjenigen anderer nationaler Metrologieinstitute oder vergleichbarer Institutionen. Es verbreitet die gesetzliche Zeit der Schweiz. Es führt die nötigen wissenschaftlich-technischen Untersuchungen und Entwicklungsarbeiten durch, erforscht namentlich die Auswirkungen neuer Techniken und entwickelt praktisch anwendbare Messmethoden, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Es erfüllt die ihm im Messgesetz vom 17. Juni 2011 übertragenen Aufgaben. Es beteiligt sich an der technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Messwesens. Es berät die Bundesbehörden in Fragen des Messwesens. Es stellt die Rückführbarkeit der Normale der kantonalen Vollzugsorgane sicher. Es gibt international anerkannte Masseinheiten durch Kalibrierungen und Referenzmaterialien weiter. Im Übrigen vergleiche Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMG).

Public Contracts (SIMAP) 1 entries

Auditor

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