CHE-475.427.548
Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Registered Persons (12)
in Coppet, of Ittigen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kehrsatz, of Locarno
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wabern (Köniz), of Zeneggen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gattikon (Thalwil), of Thalwil
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Genève, of Genève
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, of Lutry
Mitglied des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
in Stäfa, of Ebnat-Kappel
Präsident des Institutsrats
ohne Zeichnungsberechtigung
Former registered persons (4)
Courvoisier Thierry Jean-Louis
Resigned
in Perroy, of La Chaux-de-Fonds
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
until 08.03.2024
Suter Werner Ulrich
Resigned
in Bassersdorf, of Oberentfelden
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
Kaiserswerth Matthias
Resigned
in Richterswil, of Richterswil
Präsident des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 08.03.2024
Purpose
Das Institut stellt international anerkannte Masseinheiten mit der erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung. Es vergleicht die Normale in zweckmässigen zeitlichen Abständen mit denjenigen anderer nationaler Metrologieinstitute oder vergleichbarer Institutionen. Es verbreitet die gesetzliche Zeit der Schweiz. Es führt die nötigen wissenschaftlich-technischen Untersuchungen und Entwicklungsarbeiten durch, erforscht namentlich die Auswirkungen neuer Techniken und entwickelt praktisch anwendbare Messmethoden, die dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Es erfüllt die ihm im Messgesetz vom 17. Juni 2011 übertragenen Aufgaben. Es beteiligt sich an der technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Messwesens. Es berät die Bundesbehörden in Fragen des Messwesens. Es stellt die Rückführbarkeit der Normale der kantonalen Vollzugsorgane sicher. Es gibt international anerkannte Masseinheiten durch Kalibrierungen und Referenzmaterialien weiter. Im Übrigen vergleiche Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie (EIMG).