Registered Persons (11)
in Winterthur, of Dietikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dielsdorf, of Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht, of Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen, of Triengen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Unterkulm
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (9)
until 26.03.2026
until 26.03.2026
Wellig Joëlle
Resigned
in Luzern, of Kloten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Bodmer Franziska
Resigned
in Zürich, of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Doggweiler Alex
Resigned
in Winterthur, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Müller Thomas Rudolf
Resigned
in Buchberg, of Eriz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Vögeli Rudolf
Resigned
in Berikon, of Gipf-Oberfrick
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 26.03.2026
Schröter Christoph
Resigned
in Luzern, of Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Auditor
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