Registered Persons (1)
Former registered persons (4)
until 27.12.2024
Zimmermann Rolf
Resigned
in Liebefeld (Köniz), of Schangnau
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
until 27.12.2024
until 06.01.2023
until 06.01.2023
Purpose
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines oder mehrerer Restaurants und Bars sowie das Erbringen sämtlicher Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SOGC Publications
02.09.2026
#6ef99fc3-30ca-4207-bf3d-8a636abdf235
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Ds Kafi GmbH
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, w…
↓ Full text
Konkurspublikation/Schuldenruf Ds Kafi GmbH
Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.