CHE-336.973.054

Dorfladen St. Peter

Basic Information

CHE-336.973.054
Arosastrasse 44
7028 St. Peter
📍 Map ↗
Association
Updated: 09.06.2026 05:18 · Zefix ↗

Registered Persons (4)

in Landquart, of Lüscherz
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arosa, of Spiringen
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arosa, of Sumvitg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arosa, of Benken (SG)
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Former registered persons (6)

Ruchti Christoph Resigned
in Uster, of Homberg
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.10.2025
in Chur, of Lüscherz
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.10.2025
Führer René Resigned
in Arosa, of Grüsch
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.10.2025
Gredig Georg Resigned
in Chur, of Safiental
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.07.2024
Bont Daniel Resigned
in Arosa, of Oberriet (SG)
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
until 04.07.2024
Jäger Christian Resigned
in Arosa, of Arosa
Mitglied
ohne Zeichnungsberechtigung
until 04.07.2024

Purpose

Der Verein bezweckt die Förderung der Erhaltung des Dorfladens in St. Peter mit integrierter Postdienststelle als Versorgungs- und soziales Zentrum. Der Verein unterstützt alle Bestrebungen zur Erreichung einer ausreichenden lokalen Grundversorgung der Einwohnerschaft mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Der Verein kann zur Zweckerreichung den Dorfladen auf eigene Rechnung betreiben.

SOGC Publications

08.06.2026 #091392cf-4353-407e-a152-629788ac3f22
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf Verein Dorfladen St. Peter Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
↓ Details
Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 05.06.2026

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