Registered Persons (10)
in Menzingen, of Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Montezillon (Rochefort)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schopfheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (8)
Schmidt André Pierre
Resigned
in Kappel SO, of Maracon
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 09.01.2026
Bitschnau-Wolf Raphaela Gertrud
Resigned
in Kreuzlingen, of Kreuzlingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 03.09.2025
Detreköy Anna Katharina
Resigned
in Bern, of Hasle bei Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 03.09.2025
Tschannen Peter
Resigned
in Baar, of Radelfingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 22.10.2024
Schmid-Schaa Anna
Resigned
in Basel, of Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 29.04.2024
Jost Christine
Resigned
in Binningen, of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.04.2023
Hofer Annett
Resigned
in Tägertschi (Münsingen)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 06.04.2023
Desaules Marc
Resigned
in Montezillon (Rochefort), of Fenin-Vilars-Saules
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 24.08.2022
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitglieder der ihr angeschlossenen Firmen, Verbände und Vereinigungen, im folgenden Institutionen genannt, die sich bemühen, im sozialen Organismus nach menschen- und naturgemässen Gesichtspunkten zu arbeiten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftungsrat fällt seine Entscheidungen im Sinne der Vorsorgeinteressen der Versicherten. Er widmet sich also der Sicherstellung einer langfristigen und stabilen Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung, gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes, Versicherungsverträge mit einer oder mehreren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellten Versicherungsgesellschaften abschliessen oder tritt in bestehende Verträge ein. Die Stiftung muss aber immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.