Registered Persons (7)
in Allschwil, of Wildhaus-Alt St. Johann
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Reinach, of Reinach (BL)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hésingue, of Lütisburg
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (15)
Pugliese Claudia
Resigned
in Oberwil, of Gaiserwald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 17.06.2025
until 04.02.2025
Heimberg Stephan
Resigned
in Rheinfelden, of Oberwil im Simmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 04.02.2025
until 24.09.2024
Middel Tissot Sandra Johanna
Resigned
in Arlesheim, of La Sagne
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.12.2023
Baberschke Philipp
Resigned
in Riehen, of Pratteln
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.12.2023
Ferrara Sara
Resigned
in Gipf-Oberfrick, of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 18.08.2023
until 10.08.2022
until 31.12.2021
Schnyder Rafael
Resigned
in Basel, of Escholzmatt-Marbach
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 17.07.2020
Probst Meinrad
Resigned
in Wahlen, of Rodersdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.02.2020
Müller Melanie
Resigned
in Zürich, of Dürnten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.02.2020
Vogler Martin
Resigned
in Kaiseraugst, of Basel
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.02.2020
Müller Andrea Claudia
Resigned
in Basel, of Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.10.2019
Wischeropp Silke
Resigned
in Möhlin, of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 08.10.2019
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Clariant Produkte (Schweiz) AG (Stifterin, früher firmierend Clariant (Schweiz) AG), mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Rechte der bisherigen Destinatäre müssen gewahrt werden. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Stiftung kann ferner mit Zustimmung der Stifterin die Vorsorge für Personen durchführen, die für Tochterfirmen im Ausland für die Zwecke der Clariant-Gruppe tätig sind. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Auditor
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