CHE-101.034.692
Beirat des Schweizer Branchenführers im Internet
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Purpose
der Verein bezweckt in erster Linie die Interessen der Franchisenehmer des Schweizer Branchenführers im Internet, gegen aussen und innen zu vertreten; b) er bezweckt etwelche Streitigkeiten unter den Franchisenehmern zu schlichten; c) er bezweckt zusammen mit der Geschäftsleitung über den geäuffneten Fond für Fernsehwerbung und überregionale Werbung zu bestimmen.