Registered Persons (10)
in Muri b. Bern (Muri bei Bern), of Spiez
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Biel/Bienne, of Lommiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Fraubrunnen, of Wohlen bei Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (7)
Arrigoni Marco
Resigned
in Luzern, of Densbüren
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.03.2026
Christ Franz
Resigned
in Leuzigen, of Holderbank (SO)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.03.2026
Leuenberger Beat
Resigned
in Alchenflüh (Rüdtligen-Alchenflüh), of Wangenried
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.07.2025
until 10.04.2025
until 09.01.2024
until 16.06.2020
Sallustio Sarah Luana
Resigned
in Boll (Vechigen), of Oberhofen am Thunersee
Kollektivunterschrift zu zweien
until 15.03.2019
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus gehende Vorsorge betreiben, umhüllende oder rein ausser- bzw. vorobligatorische Vorsorgepläne anbieten und zudem Unterstützung in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit leisten. Die Stiftung trifft mit jedem anzuschliessenden Arbeitgeber eine schriftliche Anschlussvereinbarung, die der Aufsicht zur Kenntnis zu bringen ist. Ein oder mehrere Anschlüsse bilden ein Vorsorgewerk. Der Stiftungsrat erlässt die notwendigen Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er regelt das Verhältnis zu den angeschlossenen Arbeitgebern sowie zu den versicherten und anspruchsberechtigten Personen. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen. Die einzelnen Destinatäre können nur dann Rechtsansprüche auf das Stiftungsvermögen erheben, wenn ihnen durch Reglemente oder Beschluss solche zustehen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Auditor
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