Registered Persons (12)
in Gümligen (Muri bei Bern), of Langenbruck
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied
in Goldiwil (Thun), of Hasle bei Burgdorf
mit Kollektivunterschrift zu zweien mit einem Mitglied
in Winterthur, of Lauperswil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, of Mammern
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gundetswil (Wiesendangen), of Dittingen
Vizepräsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (3)
Bucher Markus
Resigned
in Unterägeri, of Escholzmatt-Marbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.12.2024
Hogg Andreas
Resigned
in Therwil, of Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 30.12.2024
Purpose
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Immobiliengesellschaft im Sinne von Art. 59 Abs. 1 lit. b KAG des Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible IFCA (nachfolgend IFCA Fonds). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage des ihr vom IFCA Fonds zur Verfügung gestellten Kapitals in Übereinstimmung mit den auf den IFCA Fonds anwendbaren Vorschriften (insbesondere des KAG, der Verordnungen dazu und der regulatorischen Erlasse; nachfolgend die Anwendbaren Vorschriften), namentlich der Erwerb, die Entwicklung, Bebauung, das Halten, Verwalten bzw. Bewirtschaften (insbesondere Vermietung, Verpachtung, Unterhalten, Instandstellung, Umbau, Sanierung und Neubau), Belasten und der Verkauf von Grundstücken für den IFCA Fonds in der Schweiz, Projektmanagement- Aufgaben im Zusammenhang mit Grundstücken für den IFCA Fonds in der Schweiz sowie entsprechende Beratungsdienstleistungen. Im Rahmen der Anwendbaren Vorschriften darf die Gesellschaft Immaterialgüter erwerben und verwerten, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich dort an anderen kollektiven Kapitalanlagen und Gesellschaften beteiligen sowie auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung (namentlich des IFCA Fonds) vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte (namentlich den IFCA Fonds) eingehen sowie Drittpfänder zugunsten von Tochtergesellschaften und Dritten (namentlich des IFCA Fonds) stellen. Im Übrigen kann die Gesellschaft unter Einhaltung der Anwendbaren Vorschriften alle Geschäfte tätigen, welche direkt oder indirekt geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks sowie des Zwecks des IFCA Fonds zu fördern oder zu erleichtern.
Auditor
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