Registered Persons (13)
in Altstätten SG (Altstätten), of Weinfelden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Neukirch (Egnach), of Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Altstätten SG (Altstätten), of Weinfelden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Balgach, of Bichelsee-Balterswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Rorschacherberg, of Altstätten
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Schwerzenbach, of Schwerzenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (8)
Wüest Daniel
Resigned
in Weiningen ZH, of Fischingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 21.10.2024
Luginbühl Fiona
Resigned
in Oberuzwil, of Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 24.07.2024
Tanner Karin
Resigned
in St. Gallen, of Herisau
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 24.07.2024
until 22.12.2023
Annunziata Marie Louise
Resigned
in Büron, of Aadorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 22.12.2023
Wolf Matthias
Resigned
in Altstätten SG (Altstätten), of Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 22.12.2023
until 20.07.2022
Martins Cristina
Resigned
in Bronschhofen (Wil (SG)), of Wil (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
until 30.07.2019
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen zugunsten der Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Teilliquidation, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den weiteren Anspruchsberechtigten fest. Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Auditor
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