Registered Persons (5)
in Uster, of Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht ZH, of Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rebstein, of Hendschiken
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Amsterdam
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Former registered persons (7)
Sartori Markus
Resigned
in Kilchberg ZH, of Kilchberg (ZH)
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
until 09.03.2026
Kellenberger Daniel
Resigned
in Egg b. Zürich (Egg), of Zürich
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
until 14.11.2025
Kwik Matthijs Robert
Resigned
in Amsterdam
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 03.07.2025
until 27.11.2024
until 27.11.2024
until 10.12.2021
Kwik Caroline Floor
Resigned
in Amsterdam
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
until 10.12.2021
Purpose
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräusserung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedwelcher Art in der Schweiz und/oder im Ausland, die Führung und nachhaltige Entwicklung dieser Beteiligungen im Rahmen einer Unternehmensgruppe sowie die Bereitstellung der finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Führung einer Unternehmensgruppe, insbesondere mittels gruppeninterner Dienstleistungen aller Art (Managementdienstleistungen / Lizenzierung und Unterlizenzierung von Software etc.). Die Gesellschaft kann zudem im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen errichten, Vertretungen übernehmen sowie jegliche Geschäftstätigkeiten ausüben und Verträge jeglicher Art abschliessen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sein können oder die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, halten, belasten und verkaufen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob entgeltlich oder nicht.