CHE-108.702.419
Syntegon Packaging Systems AG
Persone iscritte (12)
a Schaffhausen, di Schaffhausen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Müllheim Dorf (Müllheim), di Lommis
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Gockhausen (Dübendorf)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Persone iscritte (storico) (14)
fino al 03.12.2025
Hackel Dr. Peter Oliver
Cessata
a Bülach, di Sempach
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 20.01.2025
fino al 11.07.2024
fino al 11.07.2024
fino al 11.07.2024
Kühne Sebastian Heinrich
Cessata
a Winterbach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 11.07.2024
Nilsson Hans Johan Magnus
Cessata
a Bischofszell
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 21.06.2023
fino al 29.06.2022
Nilsson Hans Johan Magnus
Cessata
a Zollikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 29.06.2022
Berger Clemens Alois
Cessata
a Lappersdorf
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 27.10.2020
Häcki Walter Josef
Cessata
a Winkel, di Engelberg
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 24.07.2020
fino al 31.07.2019
Müller Adrian Franklin
Cessata
a Neuhausen am Rheinfall, di Schaffhausen
Kollektivunterschrift zu zweien
fino al 31.07.2019
fino al 31.07.2019
Scopo
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung und den Verkauf von Verpackungsmaschinen und -Anlagen und ähnlichen Produkten sowie den Handel mit solchen Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft ist Teil einer Gruppe und kann bei der Verfolgung ihres Gesellschaftszwecks die Interessen der Gruppe berücksichtigen. Insbesondere kann die Gesellschaft ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, einschliesslich im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und für die Verbindlichkeiten dieser Parteien Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art. Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken.