CHE-105.995.372

Schweizerische Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien

Informazioni di base

CHE-105.995.372
Münstergasse 49
3011 Bern
📍 Mappa ↗
Stift
Aggiornato: 22.05.2026 02:14 · Zefix ↗

Persone iscritte (8)

a Altendorf, di Brügg
Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
a Echandens, di Fribourg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Chur, di Chur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Leuk Stadt (Leuk), di Leuk
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Unterengstringen, di Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Bussigny, di Meinisberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Breganzona (Lugano), di Surses
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
a Herrliberg, di Zürich
Vizepräsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift

Persone iscritte (storico) (5)

a Lausanne, di Valbroye
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 09.07.2024
de Weck Olivia Cessata
a Lausanne, di Fribourg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 23.01.2024
Merk Werner Cessata
a Rüdlingen, di Neunforn
Präsident des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
fino al 20.07.2021
Sprunger Anita Cessata
a Fehraltorf, di Fischingen
Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
fino al 30.06.2020
a Pully, di Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
fino al 22.01.2020

Scopo

Die Stiftung bezweckt die Förderung der leiblichen, sittlichen und seelischen Wohlfahrt der schweizerischen Armeeangehörigen und deren Familien und unterstützt die in Art. 3 genannten Berechtigten in finanziellen Härtefällen infolge Militärdienstes. Sie ist bereit, Institutionen und Unternehmungen zu unterstützen und zu koordinieren, die das Wohl der Armee, einzelner Truppenteile oder der Angehörigen der Armee im Allgemeinen zum Ziel haben. Sie kann insbesondere Beiträge an Publikationen, Projekte und Unternehmungen leisten, die der Aufrechterhaltung des Wehrwillens und der militärischen Tüchtigkeit und dadurch unmittelbar der Förderung des Milizsystems dienen. Sie stellt die Finanzierung dieser Bedürfnisse sicher und sorgt für die bestimmungsgemässe Verwendung der Gelder. Sie übernimmt keine Unterstützungsaufgaben, zu denen Bund, Kantone oder Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind. Ebenso wenig soll durch die Stiftung der Aufgabenkreis selbständiger, freiwilliger Fürsorgewerke eingeschränkt werden.

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