CHE-104.121.011
Bernische Winkelried- und Laupenstiftung
Persone iscritte (11)
a Altendorf, di Brügg
Geschäftsführerin / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten des Stiftungsrates oder
a Grosshöchstetten, di Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Mühleberg, di Eggiwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Ried b. Kerzers (Ried bei Kerzers), di Jegenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
a Frutigen, di Kandergrund
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten des Stiftungsr
a Muri b. Bern (Muri bei Bern), di Ueberstorf
Präsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Kassier oder dem Geschäft
a Neuenegg, di Hasle bei Burgdorf
Vizepräsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Kassier oder dem Gesc
Persone iscritte (storico) (2)
Brülhart Markus
Cessata
a Bern, di Ueberstorf
Präsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Kassier oder dem Geschäft
fino al 15.10.2024
Schweizer Beat
Cessata
a Bern, di Steffisburg
Präsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Kassier oder dem Geschäft
fino al 21.06.2024
Scopo
Die Stiftung bezweckt: im Kanton Bern wohnhafte Angehörige der Armee und des Zivilschutzes zu unterstützen, sofern die staatlichen und allfälligen privaten Leistungen nicht ausreichen oder nicht gewährt werden, wenn sie bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht oder bei ausserdienstlichen militärischen und wehrsportlichen Anlässen erkrankt oder verunfallt sind; wenn sie durch die Ausübung ihrer Dienstpflicht oder durch zivile Gründe unverschuldet in Not geraten oder, ohne Unterstützung, geraten könnten; wenn von Gesetzes wegen Schranken oder Lücken für ihre berufliche Wiedereingliederung zwischen oder nach längeren Dienstleistungen bestehen; Ehegatten und direkte Nachkommen von im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes zu unterstützen, sofern die staatlichen und allfälligen privaten Leistungen nicht ausreichen oder nicht gewährt werden, wenn sie durch zivile Gründe unverschuldet in Not geraten oder, ohne Unterstützung, geraten könnten; wenn der Angehörige der Armee und des Zivilschutzes bei der Ausübung seiner Dienstpflicht oder bei ausserdienstlichen militärischen und wehrsportlichen Anlässen verstorben ist; auf Beschluss des Stiftungsrates jährlich Beiträge an die Aufwendungen des Sozialdienstes der Armee zugunsten im Kanton Bern wohnhafter Angehörigen der Armee zu leisten; Aktivitäten von Institutionen, Vereinen, Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen mit (Wohn-) Sitz im Kanton Bern zu unterstützen, die der Wehrbereitschaft dienen und den Wehrwillen fördern. Weitere Aktivitäten können gefördert werden, soweit sie einen Bezug zum Bernischen Wehrwesen haben. Insoweit nationale Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung wie die Bernische Winkelried- und Laupenstiftung Aktivitäten verfolgen, können sie unterstützt werden, wenn sie einen Bezug zum Bernischen Wehrwesen haben. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.