CHE-109.569.086

Gebr. Frei AG

Informazioni di base

CHE-109.569.086
Wippelstrasse 10
8240 Thayngen
📍 Mappa ↗
SA – Società anonima
250'000.00 CHF
Aggiornato: 23.05.2026 20:51 · Zefix ↗

Persone iscritte (4)

a Thayngen, di Thayngen
Kollektivunterschrift zu zweien
a Thayngen, di Thayngen
Kollektivunterschrift zu zweien
a Thayngen, di Thayngen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
a Thayngen, di Thayngen
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Persone iscritte (storico) (1)

a Schaffhausen, di Flaach
Einzelunterschrift
fino al 09.06.2021

Scopo

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, das Vermieten und das Veräussern von Liegenschaften im In- und Ausland. Ferner bezweckt sie das Erbringen von Beratungsdienstleitungen im Bereich Immobilien sowie das Erstellen und Verwalten von Immobilien und das Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie Patente, Lizenzen und anderes geistiges Eigentum erwerben, verkaufen und verwerten. Sie kann auch Finanzierungen und Interzessionsmassnahmen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Tochtergesellschaften und Dritte gewähren.

Pubblicazioni cantonali

08.05.2026 bis 08.05.2031
BA-SH05
Baugesuch – Baumschule, Löhningen
Bauherr: Gebr. Frei AG · CHE-109.569.086
Wippelstrasse 10, 8240 Thayngen
Gemeinde Löhningen , Löhningen
▸ Rechtsmittel
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Amtsblatt ↗ PDF ↗

Altre aziende a questo indirizzo

Altre aziende a Thayngen