CHE-113.532.956

Zusatzkasse der Julius Bär Gruppe

Basisinformationen

CHE-113.532.956
Schwanenplatz 2
6004 Luzern
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 12:46 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (10)

in Baar, von Tenniken
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uzwil, von Benken (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Maur, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Leibstadt
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht, von Bischofszell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Tannay, von Lausanne
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Caslano, von Magliaso
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Melchnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thalwil, von Schübelbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Studer Claudio Ausgetreten
in Zufikon, von Deitingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.07.2025
Schraner Steven Ausgetreten
in Würenlos, von Mettauertal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.06.2024
Grassi Jessica Ausgetreten
in Richterswil, von Surses
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.01.2023
Bamert Thomas Ausgetreten
in Freienbach, von Gambarogno
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.01.2023
Wermuth Marcel Ausgetreten
in Rüti, von Signau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.12.2020
Wahli Helena Ausgetreten
in Freienstein-Teufen, von Düdingen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.06.2020

Zweck

Die Stiftung bezweckt, die Arbeitnehmer der Bank Julius Bär & Co. AG (nachfolgend Arbeitgeber genannt) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern. Die Stiftung betreibt ausschliesslich eine über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge und versichert ausschliesslich Lohnbestandteile die über dem Grenzbetrag für die Sicherstellung von reglementarischen Leistungen durch den Sicherheitsfonds liegen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie dann selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Mit Zustimmung des Stiftungsrates können der Stiftung Arbeitnehmer von Unternehmen angeschlossen werden, welche der Julius Bär Gruppe angehören oder mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden. Der Anschluss eines Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung bildet für die ihr vor dem 18. November 2020 angeschlossenen Unternehmen, welche mit der Julius Bär Gruppe nicht wirtschaftlich oder finanziell verbunden sind, getrennte Rechnungskreise und ermittelt das auf sie entfallende Vorsorgekapital und Vorsorgevermögen getrennt. Der Stiftungsrat kann im Rahmen der Stiftung Separatfonds bilden. Diese sind in der Jahresrechnung separat auszuweisen.

Revisionsstelle

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