Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Organisation und Durchführung von Events und Veranstaltungen aller Art im Inland. Die Gesellschaft kann Gastwirtschafts- und Unterhaltungsbetriebe führen und alle Sach-, Beratungs- und übrigen Dienstleistungen erbringen sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.