CHE-433.208.584
Zahnarztstudio Olten GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 19.01.2026
Zweck
Betrieb einer Zahnarztpraxis. Kann Filialen betreiben, alle andern Geschäfte vornehmen, die mit dem vorgenannten Zweck oder der Anlage ihrer Mittel im Zusammenhang stehen, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen sowie Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.
SHAB-Chronik
04.06.2026
#ef659ab1-2bea-437a-836a-b419435217d7
Mutation
Mutation Zahnarztstudio Olten GmbH in Liquidation, Olten
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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Zahnarztstudio Olten GmbH in Liquidation
Konradstrasse 34
4600 Olten
Konradstrasse 34
4600 Olten
Zahnarztstudio Olten GmbH in Liquidation, in Olten, CHE-433.208.584, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 11 vom 19.01.2026, Publ. 1006542442). Mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten von Olten-Gösgen, in Olten, vom 27.04.2026 wurde gemäss Art. 731b OR über die bereits aufgelöste Gesellschaft ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Tagesregister-Nr. 3136 vom 01.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 11, Datum: 19.01.2026
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn
03.06.2026
#a77913c5-0594-4b69-93cf-791bfda3cdca
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Zahnarztstudio Olten GmbH in Liquidation
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 01.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR
Das Richteramt Olten-Gösgen hat mit Entscheid vom 27.04.2026 bezüglich der genannten Gesellschaft die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckbarkeitserklärung mit Wirkung ab 01.06.2026.