CHE-475.721.924
ZAHN-EXPERTEN GMBH in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Zweck
Führung einer Zahnarztpraxis und Erbringung von zahnärztlichen und zahntechnischen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, bewirtschaften und veräussern.
SHAB-Chronik
10.07.2026
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KK04
Kollokationsplan und Inventar ZAHN-EXPERTEN GMBH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 31.08.2026
Ablauf der Frist: 31.08.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 20.07.2026
Ablauf der Frist: 20.07.2026
Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen
Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen
Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach
Liquidation nach Art. 731b OR. Die ZAHN-EXPERTEN GMBH ist mit Entscheid des Kreisgerichtes Rorschach aufgelöst und über sie die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Die vorgängige Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR über die ZAHN-EXPERTEN GMBH, wird als Konkursverfahren fortgeführt.