Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung von Unternehmen, Coaching und Training von Einzelpersonen und Gruppen, Interimsmanagement sowie den Handel mit Wertschriften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, veräussern, belasten, verwalten, vermieten und bebauen. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann auch Patente, Lizenzen und Schutzrechte aller Art erwerben, registrieren, verwalten, belasten und veräussern.
SHAB-Chronik
21.07.2026
#fe2dade3-e5f2-41a2-bc9f-a273f09bc2f8
Mutation
Mutation yokogene GmbH, Beckenried, neu yokogene GmbH in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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yokogene GmbH in Liquidation
Obere Allmend 12
6375 Beckenried
Obere Allmend 12
6375 Beckenried
yokogene GmbH, in Beckenried, CHE-251.805.966, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 246 vom 18.12.2024, Publ. 1006208453). Firma neu: yokogene GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 09.06.2026 hat das Kantonsgericht Nidwalden die Gesellschaft aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Tagesregister-Nr. 1184 vom 16.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 246, Datum: 18.12.2024
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden
30.06.2026
#4030e8f4-5ced-4a09-9d4e-d82c95249d76
KK01
Vorläufige Konkursanzeige yokogene GmbH
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum des Auflösungsentscheids: 09.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR