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Zweck
Verlegen von Parkettböden und Bodenbelägen. Die Gesellschaft kann Verträge und Kooperationen abschliessen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Immobilien im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.