CHE-260.224.544

World Capital AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6300 Zug ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-260.224.544
Gotthardstrasse 26
6300 Zug
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 10.07.2026 04:50 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Zürich, von Appenzell
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (2)

Welti Corinne Ausgetreten
in Feusisberg, von Zürich
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.04.2025
Riepl Dominik Ausgetreten
in Winterthur
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.09.2024

Zweck

Der Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungs- und Bau--Projektmanagementdienstleistungen sowie die Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von im Ausland gelegenen Wohnungen ab Plan. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für nahestehende Gesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

09.07.2026 #46b1079d-6093-4c0d-91dd-9033c8b3c08e
KK04
Kollokationsplan und Inventar World Capital AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 29.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 19.07.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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