CHE-260.224.544
World Capital AG in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (2)
Welti Corinne
Ausgetreten
in Feusisberg, von Zürich
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.04.2025
Riepl Dominik
Ausgetreten
in Winterthur
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.09.2024
Zweck
Der Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungs- und Bau--Projektmanagementdienstleistungen sowie die Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von im Ausland gelegenen Wohnungen ab Plan. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für nahestehende Gesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
09.07.2026
#46b1079d-6093-4c0d-91dd-9033c8b3c08e
KK04
Kollokationsplan und Inventar World Capital AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 29.07.2026
Ablauf der Frist: 29.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 19.07.2026
Ablauf der Frist: 19.07.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug
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