Eingetragene Personen (2)
Zweck
Führen von Gastronomiebetrieben, Imbissen und Take-Aways. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Gegenstand der Gesellschaft Im Zusammenhang stehen.