Zweck
Führung eines Patentanwaltsbüros. Kann sich an Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten, belasten und veräussern, ferner alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung des Zwecks als geeignet erscheinen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.