Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Kommunikation sowie den Vertrieb, den Handel und den Verkauf von Waren aller Art im In- und Ausland; kann Patente und Markenrechte errichten, erwerben, halten und verwerten; Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen; Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern; alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.