CHE-102.253.682
Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt
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Zweck
der Zweck der Genossenschaft richtet sich nach dem Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Wünnewil-Flamatt. Gemäss diesem Vertrag ist die Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt für die alleinige, entgeltliche Abgabe von Wasser in ihrem Versorgungsgebiet sowie für die Erstellung der notwendigen Leitungen und Anlagen zuständig.