CHE-109.730.418
Walter Reist Personalvorsorgestiftung
Eingetragene Personen (9)
in Schänis, von Gelterkinden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Grüningen, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wald, von Illnau-Effretikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Volketswil, von Mönchaltorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wetzikon ZH, von Uitikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Erlenbach, von Amriswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Mast Magdalena
Ausgetreten
in Grüningen, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Rau-Reist Susanne
Ausgetreten
in Ermatingen, von Bülach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Rau Denise
Ausgetreten
in Ermatingen, von Bülach
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Wagner Matthias
Ausgetreten
in Islisberg, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der WRH Walter Reist Holding AG (nachstehend Firma genannt) und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.