Zweck
Erbringung von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland unter Beachtung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA) durch Personen, die im Anwaltsregister registriert sind, als Rechtsdienstleistungen zählt auch das Erbringen von Notariatsdienstleistungen von Personen, die zur öffentlichen Beurkundung befugt sind; kann Zweigniederlassungen errichten .
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 19.08.2026.